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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. IV

1852 - Koblenz : Bädeker
Iv übrigen Völker ist nur so viel ausgenommen, als für das Verständniß der deutschen nöthig oder förderlich schien. Wie bei der Darstellung der Universalgeschichte, so war auch bei der der vaterländischen Geschichte meine Absicht, neben dem Hauptzwecke, ein der Fassungsgabe der Mittlern Bildungsstufe angepaßtes und mit sorgfältigster Berücksichti- gung der neuesten Forschungen ausgearbeitetes Lehrbuch zu liefern, noch zwei vielfach gefühlten Bedürfnissen abzuhelfen. Das erste ist die Vermeidung alles Gehässigen bei der un- vermeidlichen Berührung kirchlicher Verhältnisse. Der zweite Punkt ist die engere Verbindung der Geogra- phie mit der Geschichte, auf welche der Schüler unab- lässig hingewiesen werden muß, wenn anders er irgend eine lebendige Anschauung von den Weltbegebenheiten erhalten soll. Zu diesem Zwecke sind nicht nur drei Uebersichten von dem geographischen Zustande Deutschlands im 1., im 16. und im 19. Jhrdrt. in den Text ausgenommen, sondern auch die beiden ersten durch zwei beigegebene, dem Texte genau entsprechende Karten versinnlicht. Außerdem enthält die letz- tere (größere) Karte sämmtliche im Texte vorkommenbe und daher geschichtlich merkwürdige Orte und Laudestheile, sowohl in Deutschland als in den angrenzenden Ländern, insofern sie nicht schon aus der ersten Karte aufgesührt sind. Möchte die Absicht, den Schüler dadurch zu veranlassen und zu ge- wöhnen, die Geschichte nicht ohne fortwährende geographische Anschauung zu erlernen, durch die stete Hinweisung auf die- selbe Seitens des Lehrers, erreicht werden! Für die preußi- schen Lehranstalten wird die Beifügung einer nicht zu dürfti- gen Uebersicht der braudenburgisch-preußischen Geschichte als eine die Brauchbarkeit des Buches unter- stützende Zugabe bezeichnet werden dürfen.

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 32

1852 - Koblenz : Bädeker
52 Theilung des fränkischen Reiches im Vertrage zu Verdun. beiden Brüder gegen ihn und besiegten ihn bei dein Flecken Fonte- nay in Burgund (841). Diesen Streit benutzten die beiden von Karl den: Gr. zu einer unnatürlichen Einheit verbundenen und von gegenseitigem Nationalhasse erfüllten Völker, die Deutschen und Ro- manen, um selbstständige Staaten zu bilden. Dies geschah, jedoch in unvollkommener Weise, durch den Vertrag zu Verdun 843. Denn es erhielt a) Lothar: 1) das fränkische Italien, 2) Mittelfran- ken, d. h. ein großes Gebiet zwischen den beiden Reichen seiner Brüder im N. bis zur Nordsee, im S. bis zum Mittelmeer rei- chend, im Allgemeinen westlich begrenzt von der Schelde, Maas, Saone uitd Rhone, im Osten vom Rhein und den Alpen. Der südliche Theil dieses Länderstrichs bis zu den Quellen der Maas und Mosel wurde Burgund, der nördliche von Lothar Ii. Lothrin- gen genannt. b) Ludwig der Deutsche: 1) Ostfranken, d. h. alle deutsche Länder östlich vom Rhein, Anfangs (bis 870) mit Ausnahme Fries- kands und einiger ripuarischer Gebiete, und (mit Rücksicht auf die kirchliche Eintheilung Deutschlands durch den heiligen Bonifacius) auf den: westlichen Rheinufer die Sprengel von Mainz, Worms und Speier; 2) die slavischen Länder an der Elbe, Saale und dem Böhmer-Walde, die jedoch zu dem fränkischen Reiche in einem sehr zweifelhaften Abhängigkeitsverhältnisse standen. e) Karl der Kahle: West franken, d. h. alle fränkischen Länder, welche westlich von Lothar's Reich lagen, bis zu den Pyre- näen und jenseits derselben die sogenannte spanische Mark. So behielt Lothar zwar mit dem Kaiserthnm auch dessen kirch- lichen und politischen Mittelpunkt: Rom und Aachen, allein sein Antheil war ohne alle nationale Grundlage. Diese war hingegen in Ludwig's und Karl's Reiche vorhanden: Ludwig war König der Deutschen, Karl König der Franzosen geworden. M

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 118

1852 - Koblenz : Bädeker
118 Die pragmatische Sanction. Savoyen bewährte sein Feldherrntalent von Neuem in der glänzend- sten Weise, indem er zwei so bedeutende Siege, den einen bei Peterwar- dein, den andern bei Belgrad erfocht, daß die Türken im Frieden (zu Passarowitz) dem Kaiser alles Eroberte (den Banat, Theile von Ser- vien und der Wallachei) lassen mußten. Einen so vortheilhaften Frie- den hatte Oesterreich noch nicht mit den Türken geschlossen. So konnte sich der Kaiser gegen Spanien wenden, und er schloß mit Frankreich und Großbritannien, unter Voraussetzung des (später er- folgten) Beitrittes Hollands, die sog. Quadrupelallianz zur Auf- rechthaltung des Utrechter Friedens, dessen Bestimmungen nur dahin abgeändert wurden, daß Savoyen für Sicilien vom Kaiser Sardi- nien als Königreich erhielt. 2) Die pragmatische Sanction. Die Macht des Hauses Habsburg stand damals ans ihrem Gipfel. Durch die neuen Erwer- bungen seit dem Utrechter Frieden war Oesterreich mehr als je der Mittelpunkt des europäischen Continents geworden, da es ans der einen Seite an die östlichen Staaten reichte und auf der andern Ita- lien und Belgien in eine so nahe Berührung mit dem westlichen und südlichen Europa kam, daß es von jedem bedeutenden Ereignisse noth- wendig mit berührt werden mußte. Karl's Hauptsorge während sei- ner übrigen Regierungszeit war, beim Mangel an männlichen Nach- kommen diese aus so weit von einander getrennten und aus so ver- schiedenartigen Bestandtheilen zusammengesetzte Ländermasse auch nach seinem Tode seinem Hause zu erhalten, da eine Untheilbarkeit nicht gesetzlich feststand. Zu diesem Zwecke erließ er unter den: Namen pragmatische Sanction eine Erbfolgeordnung, welche 3 Punkte festsetzte: 1) die sämmtlichen zur österreichischen Monarchie gehörigen Länder sollen nie getheilt werden, 2) dieselben fallen in Ermangelung männlicher Nachkommen an Karl's Töchter und deren Nachkommen nach dem Rechte der Erstgeburt, 3) stirbt diese Linie ans, so erben die Töchter Joseph I. und deren Descendenten. Das Hauptziel sei- ner Politik war, dieser pragmatischen Sanction im In- und Aus- lande Anerkennung zu verschaffen. Dem Beschlüsse, wodurch das deutsche Reich dieselbe anerkannte, widerspra- chen Baicru und Sachsen. Letzteres suchte er durch seine Unlerstützung bei der Bewerbung um die Krone Polens zu gewinnen und verwickelte sich dadurch in einen Krieg, durch welchen er einen Theil der gegen vielsache Opfer garantirten Länder verlor.

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 1

1852 - Koblenz : Bädeker
Erster Zeitraum. Die deutschen Völkerschaften von den ältesten Zeiten bis §it ihrer Vereinigung in ein selbstständiges deutsches Reich 843. 8- 1- Geographie des alten Deutschlands oder Germaniens. 1) Das Land. a) Nanie und Ausd ehnung. Unter Germanien ver- standen die Römer das Land vom Rhein bis zur Weichsel und den Karpathen, und von der Donau bis zur Nord- und Ostsee, so daß es also im Osten (einen Theil von Polen) und im Norden (Jüt- land, die dänischen Inseln und die vermeintliche Insel Scandia wer- den von Ptolemäus zu Germanien gerechnet) bedeutend mehr, im S. und W. dagegen viel weniger umfaßte, als das heutige Deutsch- land. Das Land in dieser Ausdehnung nannten sie Großger- manien, oder das transrhenanische, auch barbarische Germanien im Gegensätze zu dem römischen Germanien, d. h. den von ihnen erober- ten und von germanischen Stämmen bewohnten Landschaften auf dem linken Rheinnfer. b) Die Gebirge Deutschlands von den Quellen der Donau bis zu den Karpathen werden ursprünglich unter dem allgenreinen Namen des hercyirischen Waldes begriffen (welche Gebirge nach neueren Benennungen umfaßt derselbe also?); später, als man mit den einzelnen Gebirgen genauer bekannt geworden war, wurde jener Name auf die Gebirge des östlichen Germaniens beschränkt, und die einzelnen Theile erscheinen nun unter besonderen Namen. Die übrigen, nicht zum hercynischen Walde gerechneterr Gebirge waren: der Taunus (in dem Winkel zwischen Main und Rhein), der Teutoburger Wald (die Wasserscheide zwischen Lippe und Ems einerseits und der Weser andererseits). Pütz deutsche Gcsch. 5. Aufl. 1

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 142

1852 - Koblenz : Bädeker
142 Größte Ausdehnung des französischen Kaiserreichs. Regentenhause eine Art von Legitimität zu geben, schied sich Napo- leon von seiner bisherigen Gemahlin, der edlen Josephine, und hei- rathete (2. April) 1810 die Tochter Kaisers Franz Ii. Marie Louise, die ihm (20. März) 1811 einen Sohn gebar, dem er den Titel eines Königs von Rom beilegte. Bei einem Besuche der verbündeten Könige und Fürsten in Paris im Win- ker 1809 hatte Hieronymus Hannover, der König von Sachsen für sein Herzog- thum Warschau einen ansehnlichen Zuwachs in Westgalizien erhalten und zwi- schen den übrigen waren eine Reihe von Abtretungen zur Abrundung ihrer Ge- biete festgesetzt worden. Der Fürst Primas (früher Kurfürst von Mainz) des Rheinbundes (Karl von Dalberg) trat sein souveränes Erzbisthum Negensburg an Baiern ab, hörte auf geistlicher Fürst zu sein, und es warb für ihn das neue Großherzogthum Frankfurt gebildet (aus Frankfurt, Fulda, Hanau, Wetzlar, Aschaffenburg). Als Napoleon's Bruder Ludwig, weil er, Holland nicht durch die rücksichtslose Ausführung der Kontinentalsperre zu Gruilde richten wollte, zu Gunsten seines Sohnes abdankte, erklärte Napoleon diese Verfü- gung für ungültig und vereinigte ganz Holland mit Frankreich. Unter demselben Vorwände und mehrmaligen Ver- sicherungen, den Rhein nicht überschreiten zu wollen, zum Trotz, wurden die norddeutschen Küstenländer: ein großer Theil des König- reichs Westphalen, die Hansestädte, das Großherzogthum Berg, Ol- denburg und Ostfriesland (als 3 Departements) dem Kaiserreiche einverleibt. Nach dieser neuen Erweiterung zählte das Kaiserreich 130 De- partements und erstreckte sich den Küsten des westlichen und südlichen Europas entlang voll der Mündung der Elbe bis Triest und Corfu. *) 3) Napoleon's Feldzug gegen Rußland 1812. Das gute Einverständniß, welches zwischen Napoleon und Alex- ander seit ihrer persönlichen Zusammenkunft zu Erfurt (1808) ge- herrscht hatte, mußte allinälig schwinden, da Napoleon sich fortwäh- rend Gewaltschritte in der auswärtigen Politik (Vereinigung Gali- ziens mit dem Herzogthum Warschau), selbst gegen nahe Verwandte (Oldenburg) des russischen Kaiserhauses erlaubte und von Rußland eine strengere Beobachtung des (von ihm selbst durch sog. Licenzen umgangenen) Continentalsystems forderte, während das russische Ca- binet zugleich eiusah, daß die Fortdauer dieser Contiilentalsperre den *) S. die 28. Karte von Spruner's hlstorisch-geogr. Atlas.

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 192

1852 - Koblenz : Bädeker
Bei dem Verleger dieses Buches sind ferner folgende Lehr- und Lesebücher von demselben Verfasser erschienen: Ornndriss der Geographie und Geschichte der alten, Mitt- lern und neuern Zeit für die Obern Klassen höherer Lehranstalten. Erster Band: das Alterthum, Siebente, unbearbeitete Auflage. 27 Bogen. 1852. 25 Sgr. Desselben Buches zweiter Band: das Mittelalter, mit zwei Karten von Deutschland (1. vom alten Germanien im ersten Jahrhdrt. nach Chr. 2. von Deutschland nach seiner Einteilung in zehn Kreise, nebst Angabe sämmtlicher historisch merkwürdiger Orte) und einer Uebersicht der Geschichte der deutschen Litteratur. Fünfte, verbes- serte Aullage. 16 Bogen. 1851. 20 Sgr. Die letzte Karte einzeln 4 Sgr. Desselben Buches dritter Band: neuere Zeit. Fünfte verbesserte Auf- lage. 20 Bogen. 1852. 20 Sgr. Chronologisch-tabellarische Uebersicht der Geschichte der Staaten des Alterthums, für Schulen. Zu jedem Handbuche der Geschichte zu gebrauchen, gr. 4. 1834. 5 Sgr. Grundriß der Geographie und Geschichte für die mittler» Klassen ter Gymnasien und für höhere Bürgerschulen. Erste Abt Heilung: das Alterthnm. Siebente, verb. u. verm. Auflage. 10 Bogen. 1851. 10 Sgr. Desselben Buches zweite Abtheilung: das Mittelalter. Sechste, verbesserte und vermehrte Auflage. 9 Bogen. 1851. 10 Sgr. Desselben Buches dritte Abtheilung: die neuere Zeit. Fünfte verbesserte und vermehrte Auflage. 9 Bogen. 1851. 10 Sgr. Deutsches Lesebuch für die mittler» Klassen höherer Lehranstalten, mit Sach.rklärungen und Andeutungen zur ästhetischen Erläuterung poetischer Stücke. Zweite, verbesserte Aufl. 23 Bogen. 1846. 22% Sgr Deutsches Lesebuch für die ober» Klassen höherer Lehranstalten, mit den nothwendigsten Erläuterungen und einem biographisch-litterarhistorischen An- hänge, gemeinschaftlich mit H. I. Remacly heransgegeben. Zweite, verm. und verb. Auflage. 36 Bogen. 1845. l Thlr. 10 Sgr. Lehrbuch der österreichischen Vaterlandskunde zur genaueren Kennt- niß ter wesentlichsten historischen, geographischen und statistischen Verhältnisse des österreichischen Staates. 15 Bogen. 1851. 20 Sgr. In Commission: Nie Ueberreste deutscher Dichtung aus der Zeit vor Einfüh- rung des Christenthums. Für den Schulgebrauch erläutert. 4 Bo- gen in Ouart. 1851. ?% Sgr.

8. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 83

1873 - Elberfeld : Bädeker
— 83 - zum Unterschiede vom älteren Scipio. Aus seiner glücklichen Muße, in welcher er fortan im Umgange mit Gelehrten, Dichtern und Künstlern lebte, wurde er uoch einmal auf den Kriegsschauplatz gerufeu. Die Einwohner der Stadt Nnmantia in Spanien, beim jetzigen Soria in Altcastilien, führten seit längerer Zeit schon einen hartnäckigen Krieg gegen Rom, und da die römischen Heere solche Niederlagen erlitten hatten, daß kein Feldherr mehr einen neuen Angriff unternehmen wollte, so übertrug man dem Scipio das Commando' Es gelang ihm, nach einer Belagerung von fünfzehn Monaten die Stadt zu erobern; er fand sie aber wüste und menschenleer, da sich die Bewohner selbst durch Feuer und Schwert getödtet hatten. Er erhielt nun auch den Ehrennamen Numautinus. Dies geschah im Jahre 133 v. Chr. G. Um dieselbe Zeit erhielt Scipio aus Rom die Nachricht von dem Tode seines Schwagers Tiberins Sempronius Gracchus, mit dem er sich in politischen Dingen entzweit hatte. Dieser Tiberius Gracchus war nebst seinem Bruder Cajus ein Sohn der Cornelia, der Tochter des älteren Africanus; Scipio hatte seine Schwester zur Frau. Er war unter der Leitung seiner trefflichen Mutter herangewachsen und hatte sich schon früh vor Ear-tbago und Numautia durch persönliche Tapferkeit und Umsicht hervorgethan. Dennoch war es nicht kriegerischer Ruhm, durch den er glänzen wollte, sondern er richtete seine Thätigkeit auf ein anderes Gebiet des Staatslebens. Die Verhältnisse der einzelnen Stände im Volke lagen damals im Argen. Seitdem die Macht des römischen Staates sich über das südliche Europa, über Asien und Afrika ausgedehnt hatte, war an die Stelle der früheren Einfachheit der Sitten und der Genügsamkeit Prachtliebe, Schwelgerei und Habsucht getreten. Dabei waren die unteren Stände immer mehr verarmt, und der Reichthum, die Ehrenstellen und der Landbesitz war in die Hände weniger Vornehmen, die sich Optimalen nannten, gekommen. Diese hatten auch die Ländereien, die dem Staate gehörten, den sogenannten ager publicus, unter sich getheilt und ließen diesen durch ihre Sclaven bebauen; so sank der Ackerbau, früher ein so geehrter Erwerbszweig, immer mehr zu einer verächtlichen Beschäftigung herab. Da fühlte nun Gracchus Mitleiden mit dem verarmten Volk, und als er zum Volkstribunen ernannt war, erneuerte er ein schon früher 6*

9. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 46

1873 - Elberfeld : Bädeker
$ — 46 - seines Reiches zu ordnen, als ihn der Tod zu Babylon, welches die Hauptstadt werden sollte, im Jahre 323 v. Chr. G. ereilte. Er war erst 30 Jahre alt; die Ursache seines frühen Todes waren hauptsächlich die großen Anstrengungen und Strapazen, die er seit zwölf Jahren bestanden hatte, wozu noch Unregelmäßigkeiten in der Lebensweise, Venen er sich ergab, hinzutraten. Er hatte über seine Nachfolge nichts bestimmt, und so entstanden unter seinen Feldherrn lange und blutige Kriege, die damit endigten, daß sich aus seinem Reiche neben einigen kleineren drei besonders hervorragende bildeten, das ägyptische, syrische und macedonische. Später wurden diese alle eine Beute der Römer. §. 19. Einiges über Ilegyptm. Unter diesen Reichen ist das merkwürdigste Aegypten. Dieses Land erhielt bei der Theilung Ptolemäus Lagi und vererbte es auf seine Nachkommen, bis es im Jahre 33 v. Chr. eine römische Provinz wurde. Die Hauptstadt war Alexandria; hier blühte Handel und Gewerbe und seit jener Zeit griechische Wissenschaft und Kunst. Doch wollen wir die höchst einförmige Geschichte der Ptolemäer hier nicht erzählen, sondern benutzen diese Gelegenheit blos, um Einiges aus der älteren Geschichte dieses Wunderlandes nachzuholen. Aegypten ist vom Nil durchflossen und verdankt diesem Strome seine Fruchtbarkeit und Cultur. Jährlich im Juli schwillt der Fluß in Folge des Schmelzens der ungeheuren Schneemassen im Innern Asrika's an und überschwemmt das Land bis zum October. Er führt eine Menge Schlamm mit sich und befruchtet so das Land, das nach Zurücktreten des Wassers besät und bepflanzt wird und dann reichliche Ernten trägt. Um' das Wasser auch in die entfernteren Theile des Landes zu leiten, hatten schon die alten Aegyter Kanäle und großartige Wasserleitungen angelegt. Aber auch in anderer Hmstcht zeichneten sich die Einwohner durch hohe Cultur aus; wir bewundern noch jetzt die Pyramiden, viereckige, nach oben spitz zulaufende Gebäude aus großen Qnaderstelnen, oft von ungeheurer Höhe (die des Cheops ist noch jetzt 465 Fuß hoch); sie dienten zu Grabstätten der Könige. Ferner sind die Obelisken zu merken, viereckige, oben schmäler

10. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 50

1873 - Elberfeld : Bädeker
— 50 — merke man sich namentlich den Fluß Rnbicon. In Mittelitalien lag die Provinz Latium, deren Einwohner Latiner hießen, und in ihr die Stadt Rom größtentheils auf dem linken Ufer des Tiber auf sieben Hügeln, unter denen man sich den Capitolinischen, Palatinischen, und Aventinischen merke. Andere Landschaften waren Etrnnen, ungefähr das heutige Toscana, Campanien, eine äußerst fruchtbare Provinz, die deßhalb das glückliche genannt wnrde, Samninm m den heutigen Abruzzen, von den tapfern und einfachen Sammten bewohnt, und in Unteritalien Apulien, südwestlich vom Sporn Italiens, nebs Calabrien. Ueber die Abstammung der ältesten Bewohner Italiens laßt sich nichts Sicheres sagen; die Hauptmasse der Bevölkerung bildete ein Stamm, der mit den Griechen sehr nah- verwandt war, weshalb sich anch in den Sprachen sehr viel Aehnlichkeiten finden und bte Religion beider Völker im Wesentlichen übereinstimmt, s° daß das oben von der griechischen Götterlehre Gesagte auch für die Römer gilt. Ein eigenthümlicher Gott war bei den letzteren noch bei 3 an ns, der Gott alles Anfanges und Beginnens, dessen Tempel im Frieden geschlossen, im Krieg dagegen geöffnet wurde. Auch die Hirtengöttin Poles und der Waldgott Silvanu« finden sich bei den Griechen nicht, wie denn der G°tt Saturuns nicht gan; dem gr.-ch» schen Chronos entspricht. Dieser Saturuns herrscht- zu der Zell !° erzählt die Sage, als auf Erden Friede und Glückseligkeit herrsch -n, die man das goldene Zeitalter zu nennen pflegt. .ll« er der Herrschaft der Welt dnrch feinen Sohn Jupiter beraubt war, floh er nach Latium und wurde dort König; zum Andenken au d.e gluck. [Wie Heit, die das «and unter feiner Regierung verlebte, feierten Römer alljährlich im December das Fest der Satnrnalien, an welchem die Sclaven für eine knrze Zeit Freiheit genoffen und sogar von ihren Herrn bedient wurden. Die Römer der aliejien Z waren ein einfaches Volk von strengen, oft rauhen Sitten, an_ har e Arbeit, an Ackerbau nnb Krieg gewöhnt. Dies änderte sich sie ch in der spätern Zeit sehr, so daß Schwelgerei und S.ttenlofiglett,ast bei keinem Volke mehr Platz gegriffen haben, als bei ihnen Uebr. gen« beherrschten die Römer nicht gleich im Mang a I I Italien, sondern eroberten sich in fortwährenden Kriegen da,selbe allmählich.
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